Wir pflegen daher enge Kontakte zu den Trägern der Einrichtungen, den zuständigen Behörden, Institutionen und Verbänden, um die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Einrichtungen und Tagespflege sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der konstruktive Austausch und die weitere Vernetzung sind uns ein wichtiges Anliegen.
Unser Ziel ist die Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der frühkindlichen Bildung und Betreuung für Kinder in Einrichtungen und in der Tagespflege zu fördern.
Dies ergibt sich aus §9, §10 und §11 des KiBiz und Artikel 6 des Grundgesetzes, denn die Rechte der Eltern bei den Entscheidungen, die die Einrichtung / Tagespflege berühren, sollen gewahrt werden.
Der JAEB hat für die gegenseitige Unterrichtung und Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern Sorge zu tragen.
Er steht nicht in der Abhängigkeit zum Jugendamt (Referat 51 – Kinder, Jugend und Familien), sondern wird auf Jugendamtsbezirksebene gewählt.