Definitionen gemäß KiBiz

Elternbeirat

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.

Elternversammlung

Die Eltern der Kinder ,welche die Einrichtung besuchenden, bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens einmal im Kindergartenjahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung bis spätestens 10. Oktober einberufen. 

Elternrat / Rat der Einrichtung

Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreter/innen des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich. 

Wahl 2019

Wahl des JAEB 20219-2021

Die Wahl des neuen JAEB fand im Rahmen der Elternbeiratsvollversammlung am 29.10.20219 im AWO-Begegnungszentrum Grenzstraße Gelsenkirchen statt.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen

Gute-Kita-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Bis 2022 erhalten die Bundesländer insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Der Bund hat mit jedem der 16 Bundesländer einen Vertrag unterzeichnet, in dem geregelt ist, wofür die Bundesmittel konkret vor Ort eingesetzt werden.