Eingeschränkter Regelbetrieb bis 11.04.2021

Der eingeschränkte Regelbetrieb wird zunächst mindestens bis 11.04.2021 fortgeführt!

Die grundsätzliche Bildungs- und Betreuungsgarantie, welche Minister Stamp in 2020 gegeben hat, bleibt trotz des verlängerten Lock Downs, auch weiterhin (mit Einschränkungen) bestehen.

➡️ In den Kindertagesstätten gilt

  • Betreuung in festen Gruppen
  • Möglichkeit der Reduzierung der Betreuungsumfänge um max. 10 Wochenstunden 

Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich oder es kann auf eine Einschränkung verzichtet werden.

➡️ In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge.
➡️ In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. 

🤒 Es bleibt bei dem Grundsatz: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflege.

ALLE KINDER, DIE EINE BETREUUNG BENÖTIGEN, KÖNNEN DIESE NUTZEN.

DAS RECHT AUF FÜHKINDLICHE BILDUNG UND BETREUUNG FÜR KITA-KINDER IST IN NRW NICHT AUSGESETZT.