Kita-Plätze 2021/2022

Die Beschlussvorlage des KJF-Ausschuss vom 16.02.201 zur „Ausgestaltung der Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2021/2021“ sieht die beigefügten Betreuungsplätze vor.

Die Details des Beschlusses inkl. KiTa-Platzangaben nach Trägern und Einrichtungen finden Sie hier (Drucksache 20-25/179).

Auszug aus dem Protokoll zu Veränderungen auf Trägerebene

Im Kindergartenjahr 2021/2022 beabsichtigt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als neuer Träger in Gelsenkirchen eine viergruppige Kindertageseinrichtung in der Ostpreußenstraße 196 in Gelsenkirchen-Ückendorf zu eröffnen. Ursprünglich war die Inbetriebnahme bereits für das Kindergartenjahr 2020/2021 vorgesehen, musste aufgrund trägerinterner Verzögerungen aber verschoben werden.

Die St. Augustinus Kindergarten GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände des kirchlichen Bildungszentrums im Revier am Marienhospital Gelsenkirchen-Ückendorf, zum 1. August 2021 einen Waldkindergarten mit 45 Betreuungsplätzen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr zu eröffnen.

Im Kindergartenjahr 2021/2022 wird GeKita die zweigruppige Tageseinrichtung Oberfeldinger Straße 26 in Gelsenkirchen-Hassel in Betrieb nehmen. Darüber hinaus wird die Tageseinrichtung Herforder Straße 7 durch den Umbau der ehemaligen Sparkassenfiliale Im Emscherbruch um eine Gruppe erweitert.

Kitaportal der Stadt Gelsenkirchen

Im Portal finden Sie seit dem 05.10.2020 eine Übersicht zu allen Betreuungsangeboten im Elementarbereich in der Stadt Gelsenkirchen. 

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege, Mini-Kita, Großtagespflege und Kindertageseinrichtung) können nun von Eltern bequem von zuhause aus vorgenommen werden.

Hinweis: Die Platzvergabe findet wie gewohnt unter Beachtung der üblichen Kriterien und den Rückmeldezeiträumen statt. Sollten Sie also erst zum Sommer 2021 einen Betreuungsplatz benötigen, haben Sie in den kommenden Wochen ausreichend Zeit die Registrierung im Portal vorzunehmen, sich ausführlich über die Betreuungsangebote zu informieren und anschließend Ihre Wunscheinrichtungen per Auswahl zu benachrichtigen.Bei der Suche nach passenden Betreuungsangebote stehen Ihnen einige Auswahlfilter zur Verfügung. 

Weitere Kriterien, die bei der Recherche noch eine Rolle spielen sollten sind die benötigten Betreuungszeiten inkl. Schließzeiten, barrierefreier Zugang, grundlegendes Betreuungskonzept (Betreuung in Gruppen, teiloffenes oder offenes Konzept), pädagogische Schwerpunkte und Zertifizierungen (Haus der kleinen Forscher, Präventionsprogramms „Papilio“, Sprach-Kita / KitaPlus, Bewegungs-Kita, Familienzentrum) und gewünschte Essensversorgung (Bio-Essen, gemeinsames Frühstück oder Mitbringen) sein.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Vor-Kita-Zeit und viel Erfolg bei der Suche nach einer passenden Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind!

Erhebungsverbot zusätzlicher Elternbeiträge seit über 5 Jahren

Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit

Kita-Beiträge in Gelsenkirchen bestehen aus einem einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt und einem Entgelt für Mahlzeiten. Zusätzliche Gebühren oder Kosten für Eltern sind in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (Außnahme Elterninitiativen) nicht erlaubt.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle KiBiz-Version (gültig ab 01.08.2020) finden Sie hier

Das Ministerium (MKFFI) hat in den letzten Wochen verstärkt auf die über 5 Jahren bestehende Erhebungsverbot zusätzlicher Elternbeiträge aufmerksman gemacht.

Die Rundschreiben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) an und die Kommunen (Jugendamt), Kreisverwaltung und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Spitzenverbände bezüglich des Vebots finden Sie hier

 

Kita-Plätze 2020/2021

Die Beschlussvorlage des KJF-Ausschuss vom 26.11.2019 zur „Ausgestaltung der Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2020/2021“ sieht die beigefügten Betreuungsplätze vor.

Die Details des Beschlusses inkl. KiTa-Platzangaben nach Trägern und Einrichtungen finden Sie hier (Drucksache 14-20:8046).

Gute-Kita-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Bis 2022 erhalten die Bundesländer insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Der Bund hat mit jedem der 16 Bundesländer einen Vertrag unterzeichnet, in dem geregelt ist, wofür die Bundesmittel konkret vor Ort eingesetzt werden.

 

KiTa-Plätze 2019/2020

Planungsstand 02/20219

Quelle: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Gelsenkirchen (KJF) / Stand 02/2019