Gute-Kita-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Bis 2022 erhalten die Bundesländer insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Der Bund hat mit jedem der 16 Bundesländer einen Vertrag unterzeichnet, in dem geregelt ist, wofür die Bundesmittel konkret vor Ort eingesetzt werden.

 

KiTa-Plätze 2019/2020

Planungsstand 02/20219

Quelle: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Gelsenkirchen (KJF) / Stand 02/2019