Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12.04.2021

Die Kindertagesbetreuung in NRW bleibt auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb.
Es gelten weiterhin die Regelungen, die in der Offiziellen Information vom 26. März 2021 aufgeführt sind.

Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Die Kinder werden zu Hause von den Eltern getestet. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis.