Erhebungsverbot zusätzlicher Elternbeiträge seit über 5 Jahren

Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit

Kita-Beiträge in Gelsenkirchen bestehen aus einem einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt und einem Entgelt für Mahlzeiten. Zusätzliche Gebühren oder Kosten für Eltern sind in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (Außnahme Elterninitiativen) nicht erlaubt.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle KiBiz-Version (gültig ab 01.08.2020) finden Sie hier

Das Ministerium (MKFFI) hat in den letzten Wochen verstärkt auf die über 5 Jahren bestehende Erhebungsverbot zusätzlicher Elternbeiträge aufmerksman gemacht.

Die Rundschreiben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) an und die Kommunen (Jugendamt), Kreisverwaltung und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Spitzenverbände bezüglich des Vebots finden Sie hier