Definitionen gemäß KiBiz

Elternbeirat

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.

Elternversammlung

Die Eltern der Kinder ,welche die Einrichtung besuchenden, bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens einmal im Kindergartenjahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung bis spätestens 10. Oktober einberufen. 

Elternrat / Rat der Einrichtung

Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreter/innen des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich. 

Geschäfts- und Wahlordnung

Bitte beachten Sie, dass es sich um die Geschäfts- und Wahlordnung auf Grundlage des KiBiz mit Stand 2019 (also VOR der KiBiz-Novellierung zum 01.08.2020) handelt.

Der Jaeb Gelsenkirchen erarbeitet gerade eine aktualisierte Version der Geschäfts- und Wahlordnung, welche dann im Rahmen der Versammlung der Elternbeiräte im Herbst 2021 beschlossen wird. Die anschließende Wahl kann dann auch unmittelbar in der Versammlung nach der neuen Wahlordnung stattfinden.

Kita-Plätze 2020/2021

Die Beschlussvorlage des KJF-Ausschuss vom 26.11.2019 zur „Ausgestaltung der Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2020/2021“ sieht die beigefügten Betreuungsplätze vor.

Die Details des Beschlusses inkl. KiTa-Platzangaben nach Trägern und Einrichtungen finden Sie hier (Drucksache 14-20:8046).

Wahl 2019

Wahl des JAEB 20219-2021

Die Wahl des neuen JAEB fand im Rahmen der Elternbeiratsvollversammlung am 29.10.20219 im AWO-Begegnungszentrum Grenzstraße Gelsenkirchen statt.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen

KJF-Ausschuss – 08.10.2019

Sitzung des "Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien"

Zum Stichtag 31.12.2018 wurden insgesamt 8.913 Kinder unter sechs Jahren in Gelsenkirchen betreut. 

– Zur Sicherung des Rechtsanspruchs und zum langfristigen Abbau von Provisorien und Aufstockungen befinden sich derzeit jedoch auch mehrere Maßnahmen in der Umsetzung bzw. sind für eine Realisierung in den nächsten drei Jahren vorgesehen.

– Für Flächen, auf denen durch Neu- oder Umbau, eine neue KiBiz-geförderte Kindertageseinrichtung geschaffen werden soll, die jedoch noch mit keinem Träger verbunden ist, kommt künftig ein Interessensbekundungsverfahren für eine Trägerauswahl zum Einsatz.
Zur zentralen Steuerung dieser Prozesse ist eine Stelle „Kita- Ausbau“ bei GeKita vorgesehen.

– Ausbau-Planungsstand

Eröffnet werden bis einschließlich 2021 die Einrichtungen 
Blumenstraße
Am Bowengarten
Bochumer Straße 119 
Olgastraße 13-15
Freytagstraße 6-8
Kanzlerstraße
Ostpreußenstraße

Erweiterungen erfolgen an den Einrichtungen 
Hubertusstraße 8
Bochumerstraße 214
Lothringer Straße 21
Wilhelminenstraße 87 (als Dependance Tannenbergstraße)

Großtagespflegestellen (Mini-Kitas)
Hansemannstraße 98
Haverkampstraße 33
Grillostraße 51
Im Emscherbruch 72-74

Weitere perspektivische Maßnahmen werden derzeit auch im Rahmen eines gemeinsamen Ausbauprogramms mit den freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege in Gelsenkirchen abgestimmt.

– Klagen von Eltern ohne Platz liegen nach wie vor nicht vor.

– Online-Anmeldeverfahren
Die Auswahl einer geeigneten Software zur Einführung 2020/2021 läuft derzeit.

– Satzungsänderungen (rückwirkend zum 01.08.2019)
• Es wurden nur die gesetzlich notwendigen Änderungen (u.a. Beitragsfreiheit bei Bezug von Sozialleitungen wie Leistungen nach dem SGB II und III, Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz) 
• Elternbeitragstabelle: keine Erhöhung von Elternbeiträgen für KiTa- Plätze
• SEPA-Mandat

– Umstrukturierung des Jugendamts
• Es laufen interne Workshops und externe Stellenausschreibungen zur Umgestaltung und Optimierung der Teams und Arbeitsprozesse.

Gute-Kita-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Bis 2022 erhalten die Bundesländer insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Der Bund hat mit jedem der 16 Bundesländer einen Vertrag unterzeichnet, in dem geregelt ist, wofür die Bundesmittel konkret vor Ort eingesetzt werden.