Eingeschränkter Regelbetrieb bis 11.04.2021

Der eingeschränkte Regelbetrieb wird zunächst mindestens bis 11.04.2021 fortgeführt!

Die grundsätzliche Bildungs- und Betreuungsgarantie, welche Minister Stamp in 2020 gegeben hat, bleibt trotz des verlängerten Lock Downs, auch weiterhin (mit Einschränkungen) bestehen.

➡️ In den Kindertagesstätten gilt

  • Betreuung in festen Gruppen
  • Möglichkeit der Reduzierung der Betreuungsumfänge um max. 10 Wochenstunden 

Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich oder es kann auf eine Einschränkung verzichtet werden.

➡️ In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge.
➡️ In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. 

🤒 Es bleibt bei dem Grundsatz: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflege.

ALLE KINDER, DIE EINE BETREUUNG BENÖTIGEN, KÖNNEN DIESE NUTZEN.

DAS RECHT AUF FÜHKINDLICHE BILDUNG UND BETREUUNG FÜR KITA-KINDER IST IN NRW NICHT AUSGESETZT.

KJF-Ausschuss – 16.02.2021

Die erste Ausschusssitzung nach der Ratswahl 2020 fand am 22.02.2021 im Ratssaal (Hans-Sachs-Haus) statt.

Neben der Einführung und Verpflichtung der stimmberechtigten Mitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, wurden auch die beratenden Mitglieder – darunter auch eine Vertreterin des JAEB – vereidigt.

Svenja Streich und Samah Yousuf (Vertreterin) nehmen als beratende Mitglieder an den Ausschuss-Sitzungen teilnehmen.

Detail der Ernennung von JAEB-Vertreter:innen im KJF-Ausschuss gemäß § 5 (1) Nr. 9 entnehmen Sie gerne der Drucksache 20-25/340.

Kita-Plätze 2021/2022

Die Beschlussvorlage des KJF-Ausschuss vom 16.02.201 zur „Ausgestaltung der Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2021/2021“ sieht die beigefügten Betreuungsplätze vor.

Die Details des Beschlusses inkl. KiTa-Platzangaben nach Trägern und Einrichtungen finden Sie hier (Drucksache 20-25/179).

Auszug aus dem Protokoll zu Veränderungen auf Trägerebene

Im Kindergartenjahr 2021/2022 beabsichtigt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als neuer Träger in Gelsenkirchen eine viergruppige Kindertageseinrichtung in der Ostpreußenstraße 196 in Gelsenkirchen-Ückendorf zu eröffnen. Ursprünglich war die Inbetriebnahme bereits für das Kindergartenjahr 2020/2021 vorgesehen, musste aufgrund trägerinterner Verzögerungen aber verschoben werden.

Die St. Augustinus Kindergarten GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände des kirchlichen Bildungszentrums im Revier am Marienhospital Gelsenkirchen-Ückendorf, zum 1. August 2021 einen Waldkindergarten mit 45 Betreuungsplätzen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr zu eröffnen.

Im Kindergartenjahr 2021/2022 wird GeKita die zweigruppige Tageseinrichtung Oberfeldinger Straße 26 in Gelsenkirchen-Hassel in Betrieb nehmen. Darüber hinaus wird die Tageseinrichtung Herforder Straße 7 durch den Umbau der ehemaligen Sparkassenfiliale Im Emscherbruch um eine Gruppe erweitert.

Kitaportal der Stadt Gelsenkirchen

Im Portal finden Sie seit dem 05.10.2020 eine Übersicht zu allen Betreuungsangeboten im Elementarbereich in der Stadt Gelsenkirchen. 

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege, Mini-Kita, Großtagespflege und Kindertageseinrichtung) können nun von Eltern bequem von zuhause aus vorgenommen werden.

Hinweis: Die Platzvergabe findet wie gewohnt unter Beachtung der üblichen Kriterien und den Rückmeldezeiträumen statt. Sollten Sie also erst zum Sommer 2021 einen Betreuungsplatz benötigen, haben Sie in den kommenden Wochen ausreichend Zeit die Registrierung im Portal vorzunehmen, sich ausführlich über die Betreuungsangebote zu informieren und anschließend Ihre Wunscheinrichtungen per Auswahl zu benachrichtigen.Bei der Suche nach passenden Betreuungsangebote stehen Ihnen einige Auswahlfilter zur Verfügung. 

Weitere Kriterien, die bei der Recherche noch eine Rolle spielen sollten sind die benötigten Betreuungszeiten inkl. Schließzeiten, barrierefreier Zugang, grundlegendes Betreuungskonzept (Betreuung in Gruppen, teiloffenes oder offenes Konzept), pädagogische Schwerpunkte und Zertifizierungen (Haus der kleinen Forscher, Präventionsprogramms „Papilio“, Sprach-Kita / KitaPlus, Bewegungs-Kita, Familienzentrum) und gewünschte Essensversorgung (Bio-Essen, gemeinsames Frühstück oder Mitbringen) sein.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Vor-Kita-Zeit und viel Erfolg bei der Suche nach einer passenden Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind!

Mitglieder 2019-2021

JAEB - Wahlperiode 2019-2021

Derzeit (Stand 27.07.2020) besteht der JAEB aus

  • 4 ordentliche Mitgliedern und
  • 1 Expertenbeiratsmitglied.
Samah Yousuf                 Svenja Streich                 Sabrina Busse                  Sonja Rosier

nicht im Bild: Expertenbeiratsmitglied Ina Beß-Scholz

Erhebungsverbot zusätzlicher Elternbeiträge seit über 5 Jahren

Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit

Kita-Beiträge in Gelsenkirchen bestehen aus einem einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt und einem Entgelt für Mahlzeiten. Zusätzliche Gebühren oder Kosten für Eltern sind in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (Außnahme Elterninitiativen) nicht erlaubt.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle KiBiz-Version (gültig ab 01.08.2020) finden Sie hier

Das Ministerium (MKFFI) hat in den letzten Wochen verstärkt auf die über 5 Jahren bestehende Erhebungsverbot zusätzlicher Elternbeiträge aufmerksman gemacht.

Die Rundschreiben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) an und die Kommunen (Jugendamt), Kreisverwaltung und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Spitzenverbände bezüglich des Vebots finden Sie hier

 

KJF-Ausschuss – 26.06.2020

Es war die letzte Sitzung in der laufenden Wahlperiode des Gelsenkirchener Stadtrates.

U.a. folgende Themen wurden am 26.06.2020 in der Ausschusssitzung besprochen

  • Top 6: Landesförderung zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen – Neufestlegung der plusKITAs ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 3 AG – KJHG – NRW in Verbindung mit § 60 Absatz 2 GO NRW 
  • Top 7: Änderung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der in Gelsenkirchen bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 20. Dezember 2019 
  • Top 8: Landesförderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz ab dem 1. August 2020
  • Top 9: Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 1. August 2020
  • Top 10: Programm zur Ausbauplanung der Plätze in Kindertageseinrichtungen in Gelsenkirchen 
  • Top 11: Einführung eines Online-Vormerksystems zur Bedarfsanmeldung von Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung